Entwürfe · Rechtsanwalt
Dreimal dieselbe Kanzlei, drei Handschriften
In allen drei Entwürfen stehen dieselben Inhalte: dieselben Rechtsgebiete,
derselbe Ablauf einer Mandatsanbahnung, dieselbe Auskunft darüber, wie die
Kosten entstehen, dieselben Fragen und Antworten, dasselbe Kontaktformular.
Unterschiedlich sind Farbe, Schrift, Bildsprache — und vor allem der
Aufbau. Kein Entwurf ist eine Umfärbung des anderen: Bühne,
Rechtsgebiete, Ablauf und Kontaktteil sind jedes Mal anders gebaut.
Die Kanzlei ist erfunden. „Kanzlei Rehbein“, Rechtsanwältin Anne
Rehbein und alle Angaben dienen nur dazu, die Entwürfe mit echt wirkendem
Inhalt zu zeigen — eine Seite mit Blindtext lässt sich nicht beurteilen. Es
gibt diese Kanzlei nicht, und es gibt diese Anwältin nicht. Alles, was später
wirklich stimmen muss (Name, Kammer, Versicherer, Anschrift, Zeiten), steht in
[eckigen Klammern].
Anwaltswerbung ist berufsrechtlich geregelt: erlaubt ist nur, was
sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet (§ 43b BRAO).
Deshalb steht in keinem der drei Entwürfe eine Erfolgsquote, eine
Superlativ-Aussage oder ein Titel, der nicht verliehen wurde.