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Kanzlei Rehbein · Rechtsanwältin in Bielefeld Alle Branchen
Entwürfe · Rechtsanwalt

Dreimal dieselbe Kanzlei, drei Handschriften

In allen drei Entwürfen stehen dieselben Inhalte: dieselben Rechtsgebiete, derselbe Ablauf einer Mandatsanbahnung, dieselbe Auskunft darüber, wie die Kosten entstehen, dieselben Fragen und Antworten, dasselbe Kontaktformular. Unterschiedlich sind Farbe, Schrift, Bildsprache — und vor allem der Aufbau. Kein Entwurf ist eine Umfärbung des anderen: Bühne, Rechtsgebiete, Ablauf und Kontaktteil sind jedes Mal anders gebaut.

Die Kanzlei ist erfunden. „Kanzlei Rehbein“, Rechtsanwältin Anne Rehbein und alle Angaben dienen nur dazu, die Entwürfe mit echt wirkendem Inhalt zu zeigen — eine Seite mit Blindtext lässt sich nicht beurteilen. Es gibt diese Kanzlei nicht, und es gibt diese Anwältin nicht. Alles, was später wirklich stimmen muss (Name, Kammer, Versicherer, Anschrift, Zeiten), steht in [eckigen Klammern].

Anwaltswerbung ist berufsrechtlich geregelt: erlaubt ist nur, was sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet (§ 43b BRAO). Deshalb steht in keinem der drei Entwürfe eine Erfolgsquote, eine Superlativ-Aussage oder ein Titel, der nicht verliehen wurde.

Die drei Entwürfe

Wichtig

Bevor eine dieser Seiten online geht

  • Alles in eckigen Klammern ist ein Platzhalter. Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Kammer, Berufshaftpflichtversicherer und Zeiten stehen so in allen drei Entwürfen und warten auf echte Angaben. Die vollständige Liste steht in PLATZHALTER.md im selben Ordner.
  • Anwaltswerbung ist erlaubt, aber nur sachlich. § 43b BRAO lässt Werbung zu, „soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist“. Deshalb gibt es hier keine Erfolgsquote, keine Zahl gewonnener Verfahren und keinen Superlativ.
  • Kein Fachanwaltstitel. „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ darf nur führen, wem die Kammer den Titel nach der Fachanwaltsordnung verliehen hat. Im Entwurf steht deshalb an dieser Stelle ein Platzhalter — nicht der Titel.
  • Keine „kostenlose Erstberatung“. Die Beratungsgebühr ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG), aber ein Verzicht darauf ist eine Gebührenunterschreitung und braucht eine eigene Prüfung (§ 49b BRAO). Die Entwürfe nennen deshalb den Deckel und nicht das Wort „kostenlos“.
  • Die Verschwiegenheitspflicht steht in der Datenschutzerklärung. Sie ist strenger als die DSGVO (§ 43a Absatz 2 BRAO, § 203 StGB) und betrifft auch den Hoster. Der Abschnitt weist außerdem darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mail für Mandatsangelegenheiten ungeeignet ist.
  • Die Fotos sind Beispielbilder. Für die echte Seite sind eigene Aufnahmen aus der Kanzlei deutlich stärker — das ist der größte einzelne Qualitätssprung, den die Seite noch machen kann.