Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für kleine Betriebe. Achtung Frist: gegen eine Kündigung sind es drei Wochen.
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsvertrag, Abfindung
- Abmahnung, Zeugnis
- Lohn, Überstunden, Befristung
Ich bin Anne Rehbein und führe diese Kanzlei allein. Sie sprechen von der ersten Minute an mit der Person, die Ihre Sache später auch bearbeitet — es gibt hier niemanden, an den weitergereicht wird.
Die ersten beiden machen den größten Teil meiner Arbeit aus. Alles darüber hinaus sage ich Ihnen im ersten Gespräch offen und nenne Ihnen jemanden, der es besser kann.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für kleine Betriebe. Achtung Frist: gegen eine Kündigung sind es drei Wochen.
Einvernehmlich wie streitig. Das erste Gespräch führe ich hier gern persönlich — manches sagt man ungern durch einen Lautsprecher.
In kleinerem Umfang, meist für bestehende Mandantschaft. Kein eigener Schwerpunkt — das sage ich lieber hier als später.
Nach jedem Schritt können Sie abbrechen. Ein Auftrag entsteht erst, wenn wir ihn ausdrücklich vereinbaren — nicht durch eine Nachricht über das Formular und nicht durch ein Telefonat.
Zwei Sätze genügen: worum es geht und bis wann es eilt. Einzelheiten brauchen Sie hier nicht zu schreiben.
Sie gehören ins Gespräch und nicht in eine unverschlüsselte E-Mail.
30 bis 45 Minuten, telefonisch, per Video oder in der Kanzlei. Am Ende wissen Sie, wie Ihre Lage rechtlich aussieht und was ein Vorgehen kosten würde.
Was das Gespräch selbst kostet, sage ich Ihnen, bevor es beginnt.
Kommt es zum Mandat, unterschreiben Sie eine Vollmacht. Vor der Übernahme nenne ich Ihnen den Gegenstandswert, nach dem sich die Gebühren richten; § 49b Absatz 5 BRAO schreibt diesen Hinweis ausdrücklich vor.
Kommt es nicht zum Mandat, bleibt es bei der Beratungsgebühr.
Sie bekommen jeden Schriftsatz und jede Antwort der Gegenseite zu sehen, bevor etwas entschieden wird. Keine Wendung erfahren Sie zuerst aus einem Brief des Gerichts.
Anwaltsgebühren sind kein Preis, den ich festlege, sondern in weiten Teilen gesetzlich geregelt. Alle Beträge gelten gegenüber Verbrauchern und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
Mehr darf ein erstes Beratungsgespräch einen Verbraucher nicht kosten. Den Betrag, den ich tatsächlich ansetze, nenne ich Ihnen vorher.
§ 34 Absatz 1 RVGDie gesetzliche Obergrenze für eine Beratung oder ein schriftliches Gutachten gegenüber Verbrauchern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
§ 34 Absatz 1 RVGEin Erfolgshonorar ist grundsätzlich unzulässig. Eine der Ausnahmen betrifft Geldforderungen bis zu diesem Wert — sie ist die Ausnahme und nicht die Regel.
§ 4a Absatz 1 RVG · § 49b Absatz 2 BRAOWer eine Kündigung mit 1.800 Euro Monatsverdienst angreift, zahlt eine andere Gebühr als jemand mit 6.000 Euro — bei genau derselben Arbeit. Die Gebühr hängt am Gegenstandswert, nicht an meiner Laune.
Eine feste Zahl auf der Website würde deshalb entweder Sie oder mich belügen. Die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten, ist mir ohnehin untersagt (§ 49b Absatz 1 BRAO).
Bringen Sie Versicherung und Versicherungsnummer mit, dann stelle ich die Deckungsanfrage. Sie müssen nicht selbst mit der Versicherung verhandeln.
Rechnen Sie mit einer Wartezeit und einer Selbstbeteiligung; Familienrecht ist oft nur als Erstberatung mitversichert. Was Ihr Vertrag deckt, sagt am Ende die Deckungszusage.
Dort trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten — auch wer gewinnt. Das überrascht viele, und es ist besser, es vorher zu wissen als hinterher.
Ob Beratungshilfe, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Frage kommt, prüfen wir im Erstgespräch. [Die Voraussetzungen und Beträge bitte vor dem Livegang mit dem aktuellen Stand abgleichen.]
Wenig. Wer geltend machen will, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam — unabhängig davon, wie berechtigt Ihre Einwände wären.
Für die erste Kontaktaufnahme ja — aber bitte ohne Einzelheiten. Eine gewöhnliche E-Mail ist unterwegs nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt und für Mandatsangelegenheiten deshalb kein guter Kanal.
Für alles Weitere vereinbaren wir einen sicheren Weg. Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Absatz 2 BRAO), und eine Verletzung ist nach § 203 StGB strafbar.
Den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer, mehr nicht. Die Deckungsanfrage stelle ich.
Nein. Das erste Gespräch führe ich auf Wunsch telefonisch oder per Video. Bei familienrechtlichen Sachen empfehle ich trotzdem ein Treffen.
Ja, bundesweit. Bei Gerichtsterminen weiter weg spreche ich vorher mit Ihnen darüber, ob eine Vertretung vor Ort wirtschaftlich sinnvoller ist — Reisekosten und Abwesenheitsgeld sind gesondert abrechenbar.
Die Handakte wird aufbewahrt. § 50 BRAO gibt dafür sechs Jahre vor, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Originale bekommen Sie zurück.
Schildern Sie in zwei Sätzen, worum es geht. Ich melde mich in der Regel am selben oder am nächsten Werktag.