Arbeitsrecht
- Kündigung & Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsvertrag, Abfindung
- Abmahnung, Zeugnis
- Lohn, Überstunden, Befristung
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für kleine Betriebe. Achtung Frist: gegen eine Kündigung sind es drei Wochen.
Ich bin Anne Rehbein und führe diese Kanzlei allein. Sie sprechen von der ersten Minute an mit der Person, die Ihre Sache später auch bearbeitet — es gibt hier niemanden, an den weitergereicht wird.
Die ersten beiden machen den größten Teil meiner Arbeit aus. Alles darüber hinaus sage ich Ihnen im ersten Gespräch offen und nenne Ihnen jemanden, der es besser kann.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für kleine Betriebe. Achtung Frist: gegen eine Kündigung sind es drei Wochen.
Einvernehmlich wie streitig. Das erste Gespräch führe ich hier gern persönlich — manches sagt man ungern durch einen Lautsprecher.
In kleinerem Umfang, meist für bestehende Mandantschaft. Kein eigener Schwerpunkt — das sage ich lieber hier als später.
Nach jedem davon können Sie abbrechen. Ein Auftrag entsteht erst, wenn wir ihn ausdrücklich vereinbaren — nicht durch eine Nachricht über das Formular und nicht durch ein Telefonat.
Zwei Sätze: worum es geht, bis wann es eilt. Einzelheiten brauchen Sie hier nicht zu schreiben — sie gehören ins Gespräch und nicht in eine unverschlüsselte E-Mail.
30 bis 45 Minuten, telefonisch oder in der Kanzlei. Am Ende wissen Sie, wie Ihre Lage rechtlich aussieht und was ein Vorgehen kosten würde. Was das Gespräch kostet, steht vorher fest.
Bei einem Auftrag unterschreiben Sie eine Vollmacht. Vor der Übernahme nenne ich Ihnen den Gegenstandswert, nach dem sich die Gebühren richten; § 49b Absatz 5 BRAO schreibt das ausdrücklich vor.
Sie bekommen jeden Schriftsatz und jede Antwort der Gegenseite zu sehen, bevor etwas entschieden wird. Keine Wendung erfahren Sie zuerst aus einem Brief des Gerichts.
Anwaltsgebühren sind kein Preis, den ich festlege, sondern in weiten Teilen gesetzlich geregelt. Hier stehen deshalb keine Wunschzahlen, sondern die Vorschriften und die Beträge, die darin genannt sind.
| Worum es geht | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erstes Beratungsgespräch | höchstens 190 € | § 34 Abs. 1 RVG |
| Beratung oder Gutachten | höchstens 250 € | § 34 Abs. 1 RVG |
| Anrechnung, wenn ein Mandat folgt | ja | § 34 Abs. 2 RVG |
| Vertretung in einer Sache | nach Gegenstandswert | RVG |
| Hinweis auf den Gegenstandswert | vor Auftragsübernahme | § 49b Abs. 5 BRAO |
| Gesetzliche Gebühren unterschreiten | unzulässig | § 49b Abs. 1 BRAO |
| Erfolgshonorar | grundsätzlich unzulässig | § 49b Abs. 2 BRAO |
| Ausnahme davon, u. a. bei Geldforderungen | bis 2.000 € | § 4a Abs. 1 RVG |
| Aufbewahrung der Handakte | 6 Jahre | § 50 BRAO |
Wer eine Kündigung mit 1.800 Euro Monatsverdienst angreift, zahlt eine andere Gebühr als jemand mit 6.000 Euro — bei genau derselben Arbeit. Eine feste Zahl auf der Website würde also entweder Sie oder mich belügen. Sie erfahren die Zahl im Erstgespräch, bevor etwas beauftragt ist.
Bringen Sie Versicherung und Versicherungsnummer mit, dann stelle ich die Deckungsanfrage. Rechnen Sie mit einer Wartezeit und einer Selbstbeteiligung; Familienrecht ist oft nur als Erstberatung mitversichert. Was Ihr Vertrag deckt, sagt die Deckungszusage.
Dort trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten — auch wer gewinnt. Das überrascht viele, und es ist besser, es vorher zu wissen als hinterher.
Ob Beratungshilfe, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Frage kommt, prüfen wir im Erstgespräch. [Die Voraussetzungen bitte vor dem Livegang mit dem aktuellen Stand abgleichen.]
Wenig. Wer geltend machen will, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam — unabhängig davon, wie berechtigt Ihre Einwände wären.
Für die erste Kontaktaufnahme ja — aber bitte ohne Einzelheiten. Eine gewöhnliche E-Mail ist unterwegs nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt und für Mandatsangelegenheiten deshalb kein guter Kanal.
Für alles Weitere vereinbaren wir einen sicheren Weg. Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Absatz 2 BRAO), und eine Verletzung ist nach § 203 StGB strafbar.
Den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer, mehr nicht. Die Deckungsanfrage stelle ich; Sie müssen nicht selbst mit der Versicherung verhandeln.
Nein. Das erste Gespräch führe ich auf Wunsch telefonisch oder per Video. Bei familienrechtlichen Sachen empfehle ich trotzdem ein Treffen.
Ja, bundesweit. Bei Gerichtsterminen weiter weg spreche ich vorher mit Ihnen darüber, ob eine Vertretung vor Ort wirtschaftlich sinnvoller ist — Reisekosten und Abwesenheitsgeld sind gesondert abrechenbar.
Die Handakte wird aufbewahrt. § 50 BRAO gibt dafür sechs Jahre vor, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Originale bekommen Sie zurück.
Schildern Sie in zwei Sätzen, worum es geht. Ich melde mich in der Regel am selben oder am nächsten Werktag.