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Entwurf 1 · „Robe & Papier" — Die Kanzlei ist erfunden. Alles in [eckigen Klammern] ist ein Platzhalter. Zurück zur Auswahl
Rehbein Rechtsanwältin [Telefonnummer]
Einzelkanzlei · Bielefeld

Arbeitsrecht und Familienrecht, von einer Anwältin bearbeitet

Ich bin Anne Rehbein und führe diese Kanzlei allein. Sie sprechen von der ersten Minute an mit der Person, die Ihre Sache später auch bearbeitet — es gibt hier niemanden, an den weitergereicht wird.

Auf dieser Seite steht, welche Gebiete ich bearbeite, wie ein Mandat beginnt und wie die Gebühren entstehen. Beides, bevor Sie anrufen.

Treppenhaus eines Altbaus mit steinernen Stufen und schmiedeeisernem Geländer
Kanzlei
Einzelkanzlei, zugelassen seit [Jahr]
Gebiete
Arbeitsrecht · Familienrecht
Erstgespräch
Gebühr nach § 34 RVGFür Verbraucher gesetzlich gedeckelt
Rechtsgebiete

Was ich bearbeite — und was nicht

Die ersten beiden Gebiete machen den größten Teil meiner Arbeit aus. Alles, was darüber hinausgeht, sage ich Ihnen im ersten Gespräch offen und nenne Ihnen jemanden, der es besser kann.

Arbeitsrecht

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für kleine Betriebe.

  • Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • Lohn und Überstunden
  • Befristung

Familienrecht

Trennung und Scheidung, einvernehmlich wie streitig.

  • Trennung
  • Scheidung
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich

Verkehrsrecht

In kleinerem Umfang, meist für bestehende Mandantschaft.

  • Unfallregulierung
  • Bußgeldbescheid
  • Fahrerlaubnis
Ablauf

Wie ein Mandat hier beginnt

Vier Schritte, und Sie können nach jedem davon abbrechen. Ein Auftrag entsteht erst, wenn wir ihn ausdrücklich vereinbaren — nicht durch eine Nachricht über das Formular und nicht durch ein Telefonat.

Schritt 1

Ihre erste Nachricht

Zwei Sätze genügen: worum es geht und bis wann es eilt. Einzelheiten brauchen Sie hier noch nicht zu schreiben — sie gehören ins Gespräch und nicht in eine unverschlüsselte E-Mail.

Schritt 2

Das Erstgespräch

30 bis 45 Minuten, telefonisch oder in der Kanzlei. Am Ende wissen Sie, wie Ihre Lage rechtlich aussieht und was ein Vorgehen kosten würde. Was das Gespräch selbst kostet, steht vorher fest.

Schritt 3

Auftrag — oder nicht

Wenn Sie mich beauftragen, unterschreiben Sie eine Vollmacht. Vor der Übernahme sage ich Ihnen, nach welchem Gegenstandswert sich die Gebühren richten; das schreibt § 49b Absatz 5 BRAO ausdrücklich vor.

Schritt 4

Bearbeitung

Sie bekommen jeden Schriftsatz und jede Antwort der Gegenseite zu sehen, bevor etwas entschieden wird. Keine Wendung erfahren Sie zuerst aus einem Brief des Gerichts.

Kosten

Woraus sich die Gebühren ergeben

Anwaltsgebühren sind kein Preis, den ich festlege, sondern in weiten Teilen gesetzlich geregelt. Deshalb steht hier keine Preisliste, sondern eine Erklärung.

Die gesetzliche Grundlage

Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühr hängt in aller Regel nicht an der Zeit, die ich aufwende, sondern am Gegenstandswert — also daran, worum wirtschaftlich gestritten wird. Bei einer Kündigungsschutzklage bemisst er sich zum Beispiel an Ihrem Bruttoverdienst, bei einer Scheidung unter anderem an den Einkünften beider Ehegatten.

Das hat einen angenehmen Nebeneffekt: die Gebühr ist berechenbar, bevor gearbeitet wird. Deshalb nenne ich Ihnen den Wert und die daraus folgenden Gebühren, bevor ich den Auftrag übernehme.

Das erste Beratungsgespräch

Für eine reine Beratung sieht § 34 RVG vor, dass auf eine Gebührenvereinbarung hingewirkt werden soll. Ist keine getroffen, gilt gegenüber Verbrauchern eine gesetzliche Obergrenze:

  • Beratung oder Gutachten: höchstens 250 Euro
  • erstes Beratungsgespräch: höchstens 190 Euro

Dazu kommen Umsatzsteuer und Auslagen. Führt die Beratung anschließend zu einem Mandat, wird die Beratungsgebühr auf die weitere Gebühr angerechnet — Sie zahlen sie also nicht zweimal.

Vergütungsvereinbarung

Wir können statt der gesetzlichen Gebühr eine Vereinbarung treffen, etwa ein Stundenhonorar. Nach unten sind mir dabei die Hände gebunden: § 49b Absatz 1 BRAO verbietet es, die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten, soweit das RVG nichts anderes zulässt.

Ein Erfolgshonorar ist grundsätzlich unzulässig (§ 49b Absatz 2 BRAO). Das RVG lässt es nur in engen Ausnahmen zu — unter anderem bei einer Geldforderung von höchstens 2.000 Euro oder wenn Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung abgehalten würden (§ 4a RVG). Ob eine dieser Ausnahmen greift, ist eine Frage des Einzelfalls und keine Werbeaussage.

Wer sonst noch zahlt

  • Rechtsschutzversicherung: Bringen Sie Versicherung und Versicherungsnummer mit, dann stelle ich die Deckungsanfrage. Die Antwort kommt meist innerhalb weniger Tage.
  • Arbeitsgericht, erste Instanz: Dort trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten — auch wer gewinnt. Das überrascht viele, und es ist besser, es vorher zu wissen.
  • Staatliche Hilfen: Ob in Ihrem Fall Beratungshilfe, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Frage kommt, prüfen wir im Erstgespräch. [Die Voraussetzungen bitte vor dem Livegang mit dem aktuellen Stand abgleichen.]
Häufige Fragen

Was vor dem ersten Anruf oft gefragt wird

Ich habe eine Kündigung bekommen. Wie viel Zeit habe ich?

Wenig. Wer geltend machen will, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam — unabhängig davon, wie berechtigt Ihre Einwände wären.

Rufen Sie deshalb lieber am selben Tag an als am Wochenende darauf.

Kann ich Ihnen meine Unterlagen einfach per E-Mail schicken?

Für die erste Kontaktaufnahme ja — aber bitte ohne Einzelheiten. Eine gewöhnliche E-Mail ist auf ihrem Weg nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt und für Mandatsangelegenheiten deshalb kein guter Kanal.

Für alles Weitere vereinbaren wir im Erstgespräch einen sicheren Weg: persönliche Übergabe, Post oder ein verschlüsseltes Postfach. Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Absatz 2 BRAO), und eine Verletzung ist nach § 203 StGB strafbar — das nehme ich entsprechend ernst.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Was muss ich mitbringen?

Den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer, mehr nicht. Die Deckungsanfrage stelle ich; Sie müssen nicht selbst mit der Versicherung verhandeln.

Beachten Sie, dass die meisten Verträge eine Wartezeit und eine Selbstbeteiligung vorsehen und dass Familienrecht häufig nur in Form einer Erstberatung mitversichert ist. Was Ihr Vertrag deckt, sagt uns die Deckungszusage.

Muss ich zum Erstgespräch in die Kanzlei kommen?

Nein. Das erste Gespräch führe ich auf Wunsch telefonisch oder per Video. Bei familienrechtlichen Sachen empfehle ich trotzdem ein Treffen — es geht dabei um Dinge, die man ungern durch einen Lautsprecher sagt.

Übernehmen Sie auch Termine außerhalb von Bielefeld?

Ja, bundesweit. Bei Gerichtsterminen weiter weg spreche ich vorher mit Ihnen darüber, ob eine Vertretung vor Ort wirtschaftlich sinnvoller ist — Reisekosten und Abwesenheitsgeld sind gesondert abrechenbar, und das soll niemanden überraschen.

Was passiert nach Abschluss mit meinen Unterlagen?

Die Handakte wird aufbewahrt. § 50 BRAO gibt dafür sechs Jahre vor, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Originale, die Sie mir überlassen haben, bekommen Sie selbstverständlich zurück.

Kontakt

Erstgespräch anfragen

Schildern Sie in zwei Sätzen, worum es geht. Ich melde mich in der Regel am selben oder am nächsten Werktag.

Sagen Sie gern dazu, wann ein Anruf gerade passt.
Bitte hier keine Einzelheiten und keine Namen der Gegenseite. Eine gewöhnliche E-Mail ist nicht verschlüsselt — alles Weitere besprechen wir mündlich.
Im E-Mail-Programm öffnen

Der Knopf verschickt nichts. Er öffnet Ihr E-Mail-Programm mit dem vorbereiteten Text — abschicken tun Sie selbst. Ein Mandat entsteht durch diese Nachricht noch nicht.

Eingangsbereich einer Kanzlei mit Holztür, Steinboden und Sitzbank
Anschrift
[Straße und Hausnummer], [PLZ] Bielefeld
Telefon
[Telefonnummer]
E-Mail
[E-Mail-Adresse eintragen] Unverschlüsselt — bitte ohne Einzelheiten.
Sprechzeiten
[Zeiten eintragen] Termine außerhalb der Zeiten nach Vereinbarung.
Was das erste Gespräch kostet. Für Verbraucher ist die Beratungsgebühr gesetzlich gedeckelt: höchstens 250 Euro für eine Beratung, höchstens 190 Euro für ein erstes Beratungsgespräch (§ 34 RVG), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Kommt es zum Mandat, wird die Gebühr angerechnet. Den konkreten Betrag nenne ich Ihnen, bevor das Gespräch beginnt.
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