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Entwurf 3 · Nachtbüro Beispielkanzlei — Name, Personen und Texte sind erfunden. Alles in [eckigen Klammern] ist ein Platzhalter. Alle Entwürfe
Ahlbrecht Steuerkanzlei · Bielefeld Termin
Leerer Holzschreibtisch mit eingeschalteter Arbeitsleuchte vor einem Fenster in der blauen Abenddämmerung.
Steuerkanzlei · Bielefeld

Ihre Zahlen gehören an einen ruhigen Ort.

Wir führen Bücher, erstellen Abschlüsse und reden mit dem Finanzamt — für Handwerksbetriebe, Praxen, kleine Gesellschaften und Angestellte mit mehr als nur einem Lohnzettel. Sie haben eine feste Ansprechpartnerin, keine Warteschleife.

[Straße und Hausnummer] · [PLZ] Bielefeld · [Sprechzeiten eintragen]

  • Eine feste Ansprechpartnerin Sie erklären Ihren Fall einmal — nicht bei jedem Anruf neu.
  • Vergütung nach der StBVV Den Rahmen für Ihren Fall nennen wir, bevor wir anfangen.
  • Belege digital oder auf Papier Beides geht. Wir richten uns danach, wie Sie arbeiten.
Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

Acht Bereiche, in denen wir regelmäßig arbeiten. Wenn Ihr Anliegen nicht dabei ist, sagen wir Ihnen im Erstgespräch offen, ob wir die Richtigen dafür sind.

01

Jahresabschluss und Bilanz

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung — aufgestellt, erläutert und beim Finanzamt eingereicht. Für: Gesellschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler

02

Finanzbuchführung

Laufende Buchhaltung mit Umsatzsteuer-Voranmeldung, dazu eine monatliche Auswertung, die man ohne Vorkenntnisse lesen kann. Für: alle, die monatlich melden müssen

03

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Abrechnung, Meldungen an Krankenkassen und Berufsgenossenschaft, Bescheinigungen — pünktlich zum Monatsende. Für: Betriebe mit Angestellten und Aushilfen

04

Steuererklärungen für Unternehmen

Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, Feststellungserklärungen, Prüfung des Bescheids — und Einspruch, wenn er falsch ist. Für: GmbH, UG, GbR, OHG, KG, Einzelunternehmen

05

Einkommensteuererklärung

Für Angestellte, Vermieter, Rentner und alle mit mehreren Einkunftsarten. Wir sagen vorher, welche Unterlagen wir brauchen. Für: Privatpersonen und Vermieter

06

Existenzgründung und Rechtsformwahl

Was passt: Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH? Wir rechnen die Varianten durch und begleiten die Anmeldung beim Finanzamt. Für: Gründerinnen und Gründer

07

Betriebsprüfung und Einspruch

Wir bereiten die Prüfung vor, sind während der Prüfung dabei und führen das Einspruchsverfahren, wenn es nötig wird. Für: geprüfte Betriebe und strittige Bescheide

08

Unternehmensnachfolge

Übergabe an die nächste Generation oder Verkauf: steuerliche Folgen rechnen, Fristen im Blick behalten, mit Notar und Bank abstimmen. Für: Betriebe in der Übergabe

Vergütung

Was es kostet, und woran das hängt

Steuerberater rechnen nicht frei ab. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) — das ist eine Rechtsverordnung, keine Preisliste, die wir uns aussuchen.

Wir hören zu, sortieren Ihren Fall und sagen Ihnen, was auf Sie zukommt. Für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern ist die Gebühr gesetzlich gedeckelt. § 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV: höchstens 190 Euro, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und uns erstmals in Anspruch nimmt.

Die meisten Tätigkeiten werden nach dem Gegenstandswert und einem Gebührenrahmen abgerechnet. Wo es dafür keine Anhaltspunkte gibt, gilt die Zeitgebühr. § 13 StBVV: 16,50 bis 41 Euro je angefangene viertel Stunde.

Eine abweichende Vergütung ist möglich, aber nur schriftlich vereinbart — nicht per Zuruf. Was für Ihren Fall gilt, halten wir vorher fest. § 4 StBVV: Vergütungsvereinbarung in Textform, als solche bezeichnet und deutlich abgesetzt.

Kein Erfolgshonorar.

Wir vereinbaren keine Vergütung, die vom Ausgang der Sache oder von der Höhe einer Steuerersparnis abhängt. Das ist keine Firmenpolitik, sondern § 9a StBerG: Erfolgshonorare sind für Steuerberater grundsätzlich unzulässig. Wer damit wirbt, verspricht etwas, das er nicht halten darf.

Zwei Personen in dunklen Sakkos sitzen sich an einem Holztisch gegenüber, die Hände auf leeren weißen Papierbögen.
Die Kanzlei

Klein genug, dass Sie uns erreichen

Die Kanzlei wird von Steuerberaterin Katrin Ahlbrecht geführt. Wir arbeiten bewusst in einer Größe, in der jede Mandantin und jeder Mandant einen Namen hat und nicht eine Nummer im Posteingang ist.

Was das praktisch heißt: Sie bekommen eine Rückmeldung, auch wenn die Antwort „das dauert noch" lautet. Fristen sagen wir Ihnen vorher, nicht am Tag davor. Und wenn ein Bescheid falsch ist, erfahren Sie das von uns, nicht vom Vollstreckungsbeamten.

„Die meisten Menschen kommen nicht zu uns, weil sie Steuern lieben. Sie kommen, weil sie schlecht schlafen. Unser Ergebnis ist, dass das aufhört." Katrin Ahlbrecht · Steuerberaterin
Einblick

So sieht es bei uns aus

Keine Bühne, kein Konferenzsaal. Ein paar Räume, in denen konzentriert gearbeitet wird — und ein Besprechungstisch, an dem man sich gegenübersitzt.

Empfangsbereich der Kanzlei: geschwungene helle Holztheke, ein grauer Sessel und eine große Zimmerpflanze am Fenster.
Besprechungsraum mit langem Holztisch und schlichten Stühlen vor einem großen Fenster.
Regalwand aus hellem Holz, dicht gefüllt mit Aktenordnern in gedeckten Grautönen.
Aufgeräumter Schreibtisch mit geschlossenem Laptop, Lesebrille, Papierstapel und einer Tasse.
Ruhiger Flur mit hellen Bürotüren, gedämpftem Teppichboden und einer schlichten Wandleuchte.
Treppenhaus des Kanzleihauses: poliertes dunkles Holzgeländer, helle Steinstufen, hohes Sprossenfenster.

Seitlich wischen oder mit den Pfeiltasten weiterblättern.

Fragen

Was wir am häufigsten gefragt werden

Sechs Antworten, die wir sonst am Telefon geben. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an — dafür ist das Erstgespräch da.

Was kostet die Zusammenarbeit?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Die meisten Gebühren hängen am Gegenstandswert — also daran, wie groß Ihr Fall ist. Was für Sie gilt, rechnen wir im Erstgespräch anhand Ihrer Zahlen durch. Eine abweichende Vergütung ist möglich, muss aber vorher in Textform vereinbart werden. Grundlage: § 1 und § 4 StBVV.

Gibt es ein Erfolgshonorar?

Nein — und zwar nicht, weil wir nicht wollen, sondern weil Erfolgshonorare für Steuerberater grundsätzlich unzulässig sind. Eine Vergütung, die vom Ausgang der Sache oder von der erzielten Steuerersparnis abhängt, dürfen wir nicht vereinbaren. § 9a StBerG.

Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

Das hängt von der Art der Unterlage ab. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte: zehn Jahre. Buchungsbelege: acht Jahre. Alle übrigen Unterlagen, etwa Handels- und Geschäftsbriefe: sechs Jahre. Die Frist läuft aber nicht ab, solange die Unterlagen für eine Steuer von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch offen ist. § 147 Abs. 3 AO. Die Acht-Jahres-Frist für Buchungsbelege ist neu — sie war früher zehn Jahre.

Was passiert mit meinen Unterlagen nach Auftragsende?

Wir bewahren die Handakten zehn Jahre auf. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Originale, die Ihnen gehören, bekommen Sie selbstverständlich zurück. § 66 StBerG.

Wie vertraulich ist das, was ich Ihnen erzähle?

Verschwiegenheit ist für uns eine Berufspflicht, kein Versprechen. Steuerberater müssen ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen ausüben. Ein Bruch der Schweigepflicht ist zusätzlich strafbar — Steuerberater sind im Strafgesetzbuch ausdrücklich genannt. § 57 Abs. 1 StBerG · § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

Kann ich mitten im Jahr wechseln?

Ja. Ein Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich; am wenigsten Arbeit macht er nach einem abgeschlossenen Voranmeldungszeitraum. Wir stimmen die Übergabe der Daten mit Ihrer bisherigen Kanzlei ab — Sie müssen dabei nicht vermitteln.

Kontakt

Schreiben Sie uns, was ansteht

Ein paar Zeilen reichen. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob und wie wir weiterhelfen können.

E-Mail-Programm öffnen

Dieses Formular verschickt nichts. Es sammelt Ihre Eingaben und öffnet damit Ihr E-Mail-Programm — abgeschickt wird die Nachricht erst von Ihnen. Bitte schicken Sie keine Belege, Kontoauszüge oder Bescheide per unverschlüsselter E-Mail. Für Unterlagen vereinbaren wir einen sicheren Weg.

[Telefonnummer] Zu den Sprechzeiten. Außerhalb: Anrufbeantworter.
[E-Mail-Adresse eintragen] Für alles, was keine Unterlagen enthält.
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