Ihre Zahlen gehören an einen ruhigen Ort.
Wir führen Bücher, erstellen Abschlüsse und reden mit dem Finanzamt — für Handwerksbetriebe, Praxen, kleine Gesellschaften und Angestellte mit mehr als nur einem Lohnzettel. Sie haben eine feste Ansprechpartnerin, keine Warteschleife.
[Straße und Hausnummer] · [PLZ] Bielefeld · [Sprechzeiten eintragen]
- Eine feste Ansprechpartnerin Sie erklären Ihren Fall einmal — nicht bei jedem Anruf neu.
- Vergütung nach der StBVV Den Rahmen für Ihren Fall nennen wir, bevor wir anfangen.
- Belege digital oder auf Papier Beides geht. Wir richten uns danach, wie Sie arbeiten.
Was wir für Sie übernehmen
Acht Bereiche, in denen wir regelmäßig arbeiten. Wenn Ihr Anliegen nicht dabei ist, sagen wir Ihnen im Erstgespräch offen, ob wir die Richtigen dafür sind.
01
Jahresabschluss und Bilanz
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung — aufgestellt, erläutert und beim Finanzamt eingereicht. Für: Gesellschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler
02
Finanzbuchführung
Laufende Buchhaltung mit Umsatzsteuer-Voranmeldung, dazu eine monatliche Auswertung, die man ohne Vorkenntnisse lesen kann. Für: alle, die monatlich melden müssen
03
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Abrechnung, Meldungen an Krankenkassen und Berufsgenossenschaft, Bescheinigungen — pünktlich zum Monatsende. Für: Betriebe mit Angestellten und Aushilfen
04
Steuererklärungen für Unternehmen
Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, Feststellungserklärungen, Prüfung des Bescheids — und Einspruch, wenn er falsch ist. Für: GmbH, UG, GbR, OHG, KG, Einzelunternehmen
05
Einkommensteuererklärung
Für Angestellte, Vermieter, Rentner und alle mit mehreren Einkunftsarten. Wir sagen vorher, welche Unterlagen wir brauchen. Für: Privatpersonen und Vermieter
06
Existenzgründung und Rechtsformwahl
Was passt: Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH? Wir rechnen die Varianten durch und begleiten die Anmeldung beim Finanzamt. Für: Gründerinnen und Gründer
07
Betriebsprüfung und Einspruch
Wir bereiten die Prüfung vor, sind während der Prüfung dabei und führen das Einspruchsverfahren, wenn es nötig wird. Für: geprüfte Betriebe und strittige Bescheide
08
Unternehmensnachfolge
Übergabe an die nächste Generation oder Verkauf: steuerliche Folgen rechnen, Fristen im Blick behalten, mit Notar und Bank abstimmen. Für: Betriebe in der Übergabe
Was es kostet, und woran das hängt
Steuerberater rechnen nicht frei ab. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) — das ist eine Rechtsverordnung, keine Preisliste, die wir uns aussuchen.
Erstes Gespräch 190 €
Wir hören zu, sortieren Ihren Fall und sagen Ihnen, was auf Sie zukommt. Für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern ist die Gebühr gesetzlich gedeckelt. § 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV: höchstens 190 Euro, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und uns erstmals in Anspruch nimmt.
Laufende Arbeit 16,50–41 €
Die meisten Tätigkeiten werden nach dem Gegenstandswert und einem Gebührenrahmen abgerechnet. Wo es dafür keine Anhaltspunkte gibt, gilt die Zeitgebühr. § 13 StBVV: 16,50 bis 41 Euro je angefangene viertel Stunde.
Feste Absprache Textform
Eine abweichende Vergütung ist möglich, aber nur schriftlich vereinbart — nicht per Zuruf. Was für Ihren Fall gilt, halten wir vorher fest. § 4 StBVV: Vergütungsvereinbarung in Textform, als solche bezeichnet und deutlich abgesetzt.
Wir vereinbaren keine Vergütung, die vom Ausgang der Sache oder von der Höhe einer Steuerersparnis abhängt. Das ist keine Firmenpolitik, sondern § 9a StBerG: Erfolgshonorare sind für Steuerberater grundsätzlich unzulässig. Wer damit wirbt, verspricht etwas, das er nicht halten darf.
Klein genug, dass Sie uns erreichen
Die Kanzlei wird von Steuerberaterin Katrin Ahlbrecht geführt. Wir arbeiten bewusst in einer Größe, in der jede Mandantin und jeder Mandant einen Namen hat und nicht eine Nummer im Posteingang ist.
Was das praktisch heißt: Sie bekommen eine Rückmeldung, auch wenn die Antwort „das dauert noch" lautet. Fristen sagen wir Ihnen vorher, nicht am Tag davor. Und wenn ein Bescheid falsch ist, erfahren Sie das von uns, nicht vom Vollstreckungsbeamten.
„Die meisten Menschen kommen nicht zu uns, weil sie Steuern lieben. Sie kommen, weil sie schlecht schlafen. Unser Ergebnis ist, dass das aufhört." Katrin Ahlbrecht · Steuerberaterin
So sieht es bei uns aus
Keine Bühne, kein Konferenzsaal. Ein paar Räume, in denen konzentriert gearbeitet wird — und ein Besprechungstisch, an dem man sich gegenübersitzt.






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Was wir am häufigsten gefragt werden
Sechs Antworten, die wir sonst am Telefon geben. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an — dafür ist das Erstgespräch da.
Was kostet die Zusammenarbeit?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Die meisten Gebühren hängen am Gegenstandswert — also daran, wie groß Ihr Fall ist. Was für Sie gilt, rechnen wir im Erstgespräch anhand Ihrer Zahlen durch. Eine abweichende Vergütung ist möglich, muss aber vorher in Textform vereinbart werden. Grundlage: § 1 und § 4 StBVV.
Gibt es ein Erfolgshonorar?
Nein — und zwar nicht, weil wir nicht wollen, sondern weil Erfolgshonorare für Steuerberater grundsätzlich unzulässig sind. Eine Vergütung, die vom Ausgang der Sache oder von der erzielten Steuerersparnis abhängt, dürfen wir nicht vereinbaren. § 9a StBerG.
Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?
Das hängt von der Art der Unterlage ab. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte: zehn Jahre. Buchungsbelege: acht Jahre. Alle übrigen Unterlagen, etwa Handels- und Geschäftsbriefe: sechs Jahre. Die Frist läuft aber nicht ab, solange die Unterlagen für eine Steuer von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch offen ist. § 147 Abs. 3 AO. Die Acht-Jahres-Frist für Buchungsbelege ist neu — sie war früher zehn Jahre.
Was passiert mit meinen Unterlagen nach Auftragsende?
Wir bewahren die Handakten zehn Jahre auf. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Originale, die Ihnen gehören, bekommen Sie selbstverständlich zurück. § 66 StBerG.
Wie vertraulich ist das, was ich Ihnen erzähle?
Verschwiegenheit ist für uns eine Berufspflicht, kein Versprechen. Steuerberater müssen ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen ausüben. Ein Bruch der Schweigepflicht ist zusätzlich strafbar — Steuerberater sind im Strafgesetzbuch ausdrücklich genannt. § 57 Abs. 1 StBerG · § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
Kann ich mitten im Jahr wechseln?
Ja. Ein Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich; am wenigsten Arbeit macht er nach einem abgeschlossenen Voranmeldungszeitraum. Wir stimmen die Übergabe der Daten mit Ihrer bisherigen Kanzlei ab — Sie müssen dabei nicht vermitteln.
Schreiben Sie uns, was ansteht
Ein paar Zeilen reichen. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob und wie wir weiterhelfen können.