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Dreimal dasselbe Büro, drei Handschriften

In allen drei Entwürfen stehen dieselben Inhalte: dieselben Leistungen, dieselben Objekte mit denselben Pflichtangaben, derselbe Ablauf in sechs Schritten, dieselben Provisionssätze, dieselben Fragen und Antworten, dieselbe Anfrage über WhatsApp. Unterschiedlich sind Farbe, Schrift, Bildsprache — und vor allem der Aufbau. Kein Entwurf ist eine Umfärbung des anderen: Bühne, Objektliste, Ablauf und Provisionstabelle sind jedes Mal anders gebaut.

Das Büro ist erfunden. „Kortmann Immobilien“, Jana Kortmann, alle Objekte und alle Zahlen dienen nur dazu, die Entwürfe mit echt wirkendem Inhalt zu zeigen — eine Seite mit Blindtext lässt sich nicht beurteilen. Alles, was später wirklich stimmen muss (Telefon, Adresse, Erlaubnis, Objektdaten, Provision), steht in [eckigen Klammern].

Die drei Entwürfe

Wichtig

Bevor eine dieser Seiten online geht

  • Alles in eckigen Klammern ist ein Platzhalter. Telefonnummer, WhatsApp-Nummer, E-Mail, Anschrift, die Erlaubnis nach § 34c GewO und sämtliche Objektdaten stehen so in allen drei Entwürfen und warten auf echte Angaben. Die vollständige Liste steht in PLATZHALTER.md im selben Ordner.
  • Büro, Namen, Objekte und Zahlen sind erfunden. Sie stehen nur da, damit man die Entwürfe beurteilen kann. Für einen echten Kunden werden sie eins zu eins ersetzt — die Struktur bleibt.
  • Die Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO gehört ins Impressum, mit Datum und erteilender Behörde. Sie ist keine Kammermitgliedschaft, sondern eine Einzelerlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Ohne sie darf niemand als Makler tätig werden.
  • Eine gesetzliche Weiterbildungspflicht gibt es für Makler nicht mehr. § 34c Absatz 2a GewO nennt heute nur noch die Wohnimmobilienverwalter; für Makler ist die 20-Stunden-Pflicht entfallen. Wer sich trotzdem weiterbildet, darf das sagen — aber als freiwillige Leistung, nicht als Pflichterfüllung. Rechtsstand vor dem Livegang prüfen, dieser Punkt hat sich zuletzt bewegt.
  • Jede Objektanzeige braucht die Pflichtangaben nach § 87 GModG (dem früheren Gebäudeenergiegesetz): Art des Energieausweises, Kennwert, wesentliche Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. In allen drei Entwürfen ist der Platz dafür fest vorgesehen — er darf nicht leer bleiben, sobald ein Energieausweis vorliegt.
  • Es sind keine Bewertungen, Siegel oder Mitgliedschaften erfunden worden. IVD, Verbandslogos und Zertifikate dürfen nur stehen, wenn sie belegbar sind. Sobald echte Google-Bewertungen da sind, ist die Stelle im Aufbau schon vorgesehen.
  • Impressum und Datenschutzerklärung sind Muster. Rechtsform, Erlaubnisbehörde, USt-IdNr. und der Hoster müssen ergänzt werden. Besonders wichtig ist der Abschnitt zum Geldwäschegesetz: Makler müssen beim Kauf die Identität feststellen (§ 11 GwG) und die Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahren, spätestens nach zehn Jahren vernichten (§ 8 Absatz 4 GwG). Wo die Ausweiskopien liegen und wie gelöscht wird, muss vorher geklärt sein.
  • Die Fotos sind Beispielbilder und zeigen keines der genannten Objekte. Für die echte Seite sind eigene Aufnahmen Pflicht — und beim Objektfoto liegt das Urheberrecht beim Fotografen, nicht beim Eigentümer und nicht beim Makler.