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Entwürfe · Restaurant

Dreimal dasselbe Haus, drei Handschriften

In allen drei Entwürfen stehen dieselben Inhalte: dieselbe Speisekarte mit denselben Gerichten und derselben Allergenkennzeichnung, dieselben Angaben zu Zeiten und Anfahrt, dieselben Fragen und Antworten, dieselbe Tischanfrage. Unterschiedlich sind Farbe, Schrift, Bildsprache — und vor allem der Aufbau. Kein Entwurf ist eine Umfärbung des anderen: Bühne, Speisekarte, Galerie und Kontaktteil sind jedes Mal anders gebaut.

Das Lokal ist erfunden. „Restaurant Kastanie“, Marlene Voss, Jonas Rehberg und alle Angaben dienen nur dazu, die Entwürfe mit echt wirkendem Inhalt zu zeigen — eine Seite mit Blindtext lässt sich nicht beurteilen. Alles, was später wirklich stimmen muss (Telefon, Adresse, Öffnungszeiten, sämtliche Preise), steht in [eckigen Klammern].

Die drei Entwürfe

Wichtig

Bevor eine dieser Seiten online geht

  • Alles in eckigen Klammern ist ein Platzhalter. Telefonnummer, WhatsApp-Nummer, E-Mail, Anschrift, Öffnungszeiten, Ruhetag und sämtliche Preise stehen so in allen drei Entwürfen und warten auf echte Angaben. Die vollständige Liste steht in PLATZHALTER.md im selben Ordner.
  • Lokal, Namen und Angaben sind erfunden. Sie stehen nur da, damit man die Entwürfe beurteilen kann. Für ein echtes Haus werden sie eins zu eins ersetzt — die Struktur bleibt.
  • Es steht bewusst kein einziger Preis auf den Seiten. Sobald online eine Zahl steht, muss es der Endpreis sein: einschließlich Umsatzsteuer und aller Zuschläge. Ein erfundener Betrag wäre hier keine Kleinigkeit, sondern eine falsche Preisangabe. Deshalb steht überall [Preis] — und darunter der Satz, dass alle Preise Endpreise sind.
  • Die Allergenkennzeichnung ist eingebaut, aber nicht geprüft. Unter jeder Speisekarte steht die Legende der kennzeichnungspflichtigen Stoffgruppen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung samt dem Hinweis, dass die Auskunft im Haus auch mündlich erfolgt und schriftlich vorliegt. Die Buchstaben an den einzelnen Gerichten sind Beispielwerte. Sie müssen vor dem Livegang Gericht für Gericht mit der Küche durchgegangen werden.
  • Zusatzstoffe brauchen die vorgeschriebenen Formeln. „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“, „mit Geschmacksverstärker“, „mit Süßungsmittel“ und so weiter — sie stehen als Hinweis auf den Seiten, gehören aber an jedes betroffene Gericht einzeln. Welche Form der Auskunft im Einzelfall verlangt ist, klärt man am besten einmal mit der Lebensmittelüberwachung, der IHK oder dem DEHOGA.
  • Impressum und Datenschutzerklärung sind Muster. Rechtsform, Anschrift, Registernummer, USt-IdNr. und der Hoster müssen ergänzt werden. Zwei Punkte sind besonders ernst: die Angabe zur Streitbeilegung (die EU-Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt — ein Link darauf gehört von jeder Website entfernt) und der Umgang mit Allergie-Angaben von Gästen, die als Gesundheitsdaten besonders geschützt sind.
  • Auf keiner Seite steht eine Bewertung, ein Stern, eine Auszeichnung oder ein Siegel. Das ist Absicht: Solche Angaben müssen belegbar sein, und erfundene Sterne sind der schnellste Weg zu einer Abmahnung.
  • Die Fotos sind Beispielbilder. Für die echte Seite sind eigene Aufnahmen aus dem Haus deutlich stärker — das ist der größte einzelne Qualitätssprung, den die Seite noch machen kann. Sind darauf Gäste erkennbar, braucht es deren schriftliche Einwilligung.