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Entwürfe · Physiotherapie

Dreimal dieselbe Praxis, drei Handschriften

In allen drei Entwürfen stehen dieselben Inhalte: dieselben sechs Leistungen, dieselbe Trennung zwischen Verordnung und Selbstzahler, derselbe Ablauf vom Rezept bis zur letzten Einheit, dieselbe Auskunft zur Zuzahlung, je sechs Fragen aus der Sprechstunde und dieselbe Terminanfrage über WhatsApp. Unterschiedlich sind Farbe, Schrift, Bildsprache — und vor allem der Aufbau. Kein Entwurf ist eine Umfärbung des anderen: Bühne, Leistungen, Ablauf, Kosten, Galerie und Kontakt sind jedes Mal anders gebaut.

Die Praxis ist erfunden. „Praxis Lohbach“, Tobias Lohbach und sämtliche Zahlen dienen nur dazu, die Entwürfe mit echt wirkendem Inhalt zu zeigen — eine Seite mit Blindtext lässt sich nicht beurteilen. Es gibt diese Praxis nicht, und keine der Angaben beschreibt eine reale Person oder Einrichtung. Alles, was später wirklich stimmen muss (Telefon, Adresse, Zeiten, Preise, Zulassung), steht in [eckigen Klammern].

Die drei Entwürfe

Wichtig

Bevor eine dieser Seiten online geht

  • Alles in eckigen Klammern ist ein Platzhalter. Telefonnummer, WhatsApp-Nummer, E-Mail, Anschrift, Behandlungs- und Telefonzeiten, Wartezeit, Ausfallhonorar und sämtliche Selbstzahlerpreise stehen so in allen drei Entwürfen und warten auf echte Angaben. Die vollständige Liste steht in PLATZHALTER.md im selben Ordner.
  • Praxis, Namen und Zahlen sind erfunden. „Praxis Lohbach“ und Tobias Lohbach gibt es nicht; sie stehen nur da, damit man die Entwürfe beurteilen kann. Für einen echten Kunden werden sie eins zu eins ersetzt — die Struktur bleibt.
  • Es steht bewusst kein Heilversprechen auf der Seite. Kein „schmerzfrei in vier Wochen“, keine Erfolgsquote, keine erfundenen Patientenstimmen und keine Vorher-Nachher-Bilder. Maßgeblich ist § 3 HWG: irreführende Angaben über Behandlungserfolge sind verboten. Für Dank- und Empfehlungsschreiben gilt § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 HWG — allerdings nur, soweit sie „in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise“ erfolgen; echte Bewertungen sind damit nicht pauschal verboten. Das ausdrückliche Verbot von Vorher-Nachher-Bildern in § 11 Absatz 1 Satz 3 HWG betrifft dagegen nur plastisch-chirurgische Eingriffe und greift hier nicht — die Bilder fehlen trotzdem, weil ein Patientenkörper ein Gesundheitsdatum nach Art. 9 DSGVO ist. Zugesagt wird nur der Weg — Befund, Plan, Kontrolle.
  • Die Kassenzulassung ist ein Platzhalter, keine Behauptung. Die Seite nennt die Zulassung nach § 124 SGB V an mehreren Stellen. Sie darf dort nur stehen bleiben, wenn sie tatsächlich vorliegt. Dasselbe gilt für Weiterbildungen: Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Krankengymnastik am Gerät und Kinderphysiotherapie sind eigene Qualifikationen und dürfen nicht genannt werden, wenn niemand in der Praxis sie hat.
  • Impressum und Datenschutzerklärung sind Muster. Das Impressum ist nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) aufgebaut — nicht nach dem alten § 5 TMG, den es seit Mai 2024 nicht mehr gibt. Ergänzt werden müssen Rechtsform, Anschrift, Aufsichtsbehörde, USt-Angabe und Hoster. Die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ ist nach § 1 MPhG geschützt und muss mit dem verleihenden Staat angegeben werden.
  • Gesundheitsdaten haben in der Datenschutzerklärung einen eigenen Abschnitt. Was in der Praxis über Sie notiert wird, fällt unter Artikel 9 DSGVO und ist damit besonders geschützt; dazu kommen die Schweigepflicht nach § 203 StGB und die Pflicht, die Patientenakte nach § 630f BGB zehn Jahre aufzubewahren. Vor dem Livegang müssen Praxissoftware, Speicherort der Akte und der Abrechnungsweg konkret eingetragen werden.
  • Die Fotos sind Beispielbilder und zeigen fast nur Räume und Material. Für die echte Seite sind eigene Aufnahmen aus der Praxis deutlich stärker — das ist der größte einzelne Qualitätssprung, den die Seite noch machen kann. Wer dabei Patientinnen oder Patienten fotografiert, braucht deren schriftliche Einwilligung.