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Entwurf 2 — „Soforthilfe" Alles in eckigen Klammern ist ein Platzhalter und wartet auf echte Angaben. Andere Entwürfe ansehen
Begutachtung vor Ort — in Bielefeld und ganz Ostwestfalen-Lippe Direkt melden: 0151 51022941
Dein Gutachter Oguzhan Kfz-Sachverständiger
Bielefeld
Bielefeld & Ostwestfalen-Lippe

Unfall gehabt?
Melden Sie den Schaden
in 60 Sekunden.

Ich bin unabhängiger Kfz-Sachverständiger und komme dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht. Sie bekommen ein Gutachten, das vor Versicherung, Anwalt und Gericht Bestand hat.

  • Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite*
  • Kurzfristige Termine
  • Vor Ort in ganz OWL

Persönlich erreichbar — Sie sprechen mit dem Gutachter selbst, nicht mit einer Zentrale.

Schaden melden Drei Angaben genügen — den Rest klären wir am Telefon.

Schaden

Fahrzeug

Kontakt

Der Knopf öffnet WhatsApp mit einer fertig geschriebenen Nachricht — Sie lesen sie noch einmal und schicken sie selbst ab. Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät vorher nicht. Mehr dazu im Datenschutz.

Ablauf

Drei Schritte. Mehr müssen Sie nicht tun.

Nach einem Unfall ist der Kopf voll. Deshalb halte ich den Weg so kurz wie möglich — alles Weitere übernehme ich.

  • 01

    Sie melden sich

    Anruf, WhatsApp oder das Formular oben. In wenigen Minuten ist geklärt, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und was Sie erwartet.

  • 02

    Ich komme zum Fahrzeug

    Zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Schadensaufnahme mit Fotos und Messung — in der Regel unter einer Stunde.

  • 03

    Sie bekommen das Gutachten

    Digital und auf Wunsch gedruckt. Auf Wunsch geht es direkt an Versicherung und Anwalt — Sie müssen nichts weiterleiten.

Das steht Ihnen zu

Die meisten Geschädigten verschenken Geld, weil sie es nicht wissen.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie mehr Ansprüche als die Reparatur. Ein eigenes Gutachten beziffert sie — sonst tut es niemand für Sie.

  • Eigener Sachverständiger

    Bei einem Haftpflichtschaden wählen Sie den Gutachter selbst. Der Prüfer der gegnerischen Versicherung vertritt nicht Ihre Seite.

  • Wertminderung

    Ein repariertes Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert. Dieser Betrag wird im Gutachten beziffert.

  • Nutzungsausfall oder Mietwagen

    Für die Zeit ohne Fahrzeug — auch dann, wenn Sie gar keinen Mietwagen nehmen.

  • Freie Werkstattwahl

    Sie sind in der Regel nicht auf die Partnerwerkstatt der Versicherung festgelegt.

  • Fiktive Abrechnung

    In vielen Fällen können Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, statt reparieren zu lassen.

  • Nebenkosten

    Abschleppen, An- und Abmeldung, Standgeld und weitere Positionen, die im Alltag schnell untergehen.

Zahlen und Fakten

  • § 249 BGB — Ihr Anspruch auf vollständige Wiederherstellung. Die Grundlage für alles, was im Gutachten steht.
  • 0 € Ihr Eigenanteil bei einem unverschuldeten Unfall — die Gutachterkosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.*
  • ~1 h So lange dauert die Begutachtung vor Ort normalerweise. Sie müssen dafür nirgendwo hinfahren.
  • [XX]+ Gutachten seit [Jahr eintragen]. Platzhalter — hier kommt die echte Zahl hin.
Leistungen

Wofür Sie mich rufen können.

Schwerpunkt ist der Unfallschaden. Alles andere ergibt sich aus derselben Arbeit: sehen, messen, belegen.

  • 01

    Unfall- und Schadengutachten

    Das vollständige Gutachten nach einem Unfall: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung, Ausfallzeit — mit Fotodokumentation.

  • 02

    Kurzgutachten

    Für kleinere Schäden unterhalb der Bagatellgrenze — kompakter, schneller und günstiger als ein vollständiges Gutachten.

  • 03

    Wert- und Fahrzeugbewertung

    Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert — für Verkauf, Erbschaft, Finanzamt oder eine Auseinandersetzung.

  • 04

    Beweissicherung

    Zustand dokumentieren, bevor repariert, zurückgegeben oder verkauft wird. Später lässt sich nichts mehr nachholen.

  • 05

    Oldtimer-Bewertung

    Zustandsnote nach anerkanntem Schema, mit Fotodokumentation — als Grundlage für Versicherung oder Verkauf.

  • 06

    Leasingrückgabe & Fahrzeugcheck

    Prüfung vor der Übergabe oder vor dem Kauf, damit aus normalen Gebrauchsspuren keine offene Rechnung wird.

Platzhalter Portrait Ein gutes Foto von Oguzhan gehört hierhin — auf so einer Seite ist es das wirksamste Vertrauenselement, das es gibt.
Über mich

Sie sprechen mit dem, der auch kommt.

Ich bin Oguzhan, Kfz-Sachverständiger in Bielefeld. Ich nehme Schäden auf, bewerte Fahrzeuge und schreibe Gutachten, die vor Versicherung, Anwalt und Gericht Bestand haben.

Kein Callcenter, keine Weiterleitung: Wer anruft, spricht mit mir. Und wer etwas nicht versteht, bekommt es erklärt — auf Deutsch oder Türkisch.

Qualifikation[Ausbildung / Zertifizierung eintragen]
Seit[Jahr eintragen]
RegionBielefeld & Ostwestfalen-Lippe
SprachenDeutsch, Türkisch
Häufige Fragen

Was nach einem Unfall am häufigsten gefragt wird.

Was kostet mich das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten des Schadengutachtens in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung — dann zahlen Sie nichts.

Anders sieht es aus bei Kaskoschäden, bei einer ungeklärten oder geteilten Schuldfrage, bei sehr kleinen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze und bei Wertgutachten. Was in Ihrem Fall gilt, sage ich Ihnen vorher am Telefon — ohne Kostenfalle.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Kurzfristig. Rufen Sie an, dann finden wir einen Termin — dort, wo das Fahrzeug gerade steht. Einen konkreten Zeitrahmen nenne ich Ihnen im Gespräch, weil er davon abhängt, wo Sie sind und wie voll die Woche ist.

Darf ich den Gutachter überhaupt selbst aussuchen?

Bei einem Haftpflichtschaden ja. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen Gutachter vorschlagen — aussuchen dürfen Sie. Und das sollten Sie auch: Ein Prüfer im Auftrag der Gegenseite arbeitet nicht für Sie.

Muss ich in die Werkstatt der Versicherung?

In der Regel nicht. Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie die Werkstatt normalerweise frei wählen. In der Kasko kann Ihr Vertrag eine Werkstattbindung enthalten — ein Blick in die Police klärt das.

Ab welchem Schaden lohnt sich ein Gutachten?

Unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze verlangen Versicherer meist nur einen Kostenvoranschlag. Darüber ist ein Gutachten der übliche Weg — und oft der einzige, mit dem Wertminderung und Nutzungsausfall überhaupt beziffert werden.

Wo genau die Grenze liegt, ist keine feste Zahl. Schicken Sie mir ein Foto, dann sage ich Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?

Die Begutachtung selbst dauert normalerweise unter einer Stunde. Wie schnell das fertige Gutachten vorliegt, sage ich Ihnen beim Termin — es hängt vom Umfang des Schadens ab.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Ich darf und will Sie rechtlich nicht beraten — das ist Anwaltssache. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Anwaltskosten aber üblicherweise ebenfalls die Gegenseite. Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an Ihren Anwalt.

Was ist eine Wertminderung?

Ein Fahrzeug mit Unfallschaden bringt beim Verkauf weniger, auch wenn die Reparatur einwandfrei war. Diese Differenz ist ein eigener Schadensposten — und sie steht Ihnen zu, wenn sie im Gutachten beziffert ist.

Kann ich mir die Reparaturkosten auszahlen lassen?

Das nennt sich fiktive Abrechnung und ist in vielen Fällen möglich. Grundlage sind die im Gutachten ermittelten Kosten. Ob es in Ihrem Fall geht und was dabei zu beachten ist, klären Sie am besten mit Ihrem Anwalt.

In welchem Gebiet sind Sie unterwegs?

Bielefeld und Ostwestfalen-Lippe: Herford, Gütersloh, Bad Salzuflen, Detmold, Lemgo, Halle (Westf.), Steinhagen, Werther, Enger, Spenge und die Orte dazwischen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie noch im Gebiet liegen — fragen Sie einfach.

Kontakt

Am schnellsten geht es mit einem Anruf.

Einsatzgebiet

  • Bielefeld
  • Herford
  • Gütersloh
  • Bad Salzuflen
  • Detmold
  • Lemgo
  • Halle (Westf.)
  • Steinhagen
  • Werther
  • Enger
  • Spenge
  • Oerlinghausen

Die Begutachtung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht — zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Sie müssen nirgendwo hinfahren.

* Die Kosten eines Schadengutachtens trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Kaskoschäden, geteilter Schuld, Bagatellschäden und Wertgutachten gilt das nicht — was in Ihrem Fall zutrifft, klären wir vorher.