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Dein Gutachter Oguzhan Kfz-Sachverständiger
Bielefeld
Unabhängiger Kfz-Sachverständiger · Bielefeld & Umgebung

Nach einem Unfall
zählt, wer zuerst
dokumentiert
.

Ich nehme den Schaden an Ihrem Fahrzeug unabhängig auf — vor Ort, mit Fotos, Messung und einem Gutachten, mit dem Versicherung und Anwalt arbeiten können. Sie müssen nichts vorbereiten. Ein Anruf reicht.

Kfz-Sachverständiger mit Klemmbrett und Kamera nimmt den Frontschaden eines dunklen Kombis vor einem Wohnhaus auf.
Vor OrtBei Ihnen, in der Werkstatt oder am Abstellort
UnabhängigIhr Gutachter — nicht der Prüfer der Versicherung
Leistungen

Der Schwerpunkt liegt auf dem Unfall.

Alles andere kann ich auch — aber die meisten Menschen kommen zu mir, weil gerade etwas passiert ist. Deshalb steht das hier zuerst.

Ein Kfz-Sachverständiger fotografiert den eingedrückten vorderen Kotflügel eines Autos auf einem Werkstatthof.
Hauptleistung

Unfall- und Schadengutachten

Die vollständige Aufnahme nach einem Unfall: Schadensumfang, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die Dauer, in der Sie ohne Fahrzeug sind. Das Gutachten geht auf Wunsch direkt an Ihre Versicherung und Ihren Anwalt.

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Ausfalldauer
  • Fotodokumentation
  1. 02

    Kurzgutachten

    Für kleinere Schäden unterhalb der Bagatellgrenze — kompakter, schneller, günstiger als ein vollständiges Gutachten.

  2. 03

    Wert- und Fahrzeugbewertung

    Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert — für Verkauf, Erbschaft, Finanzamt oder eine Auseinandersetzung.

  3. 04

    Beweissicherung

    Zustand dokumentieren, bevor repariert, zurückgegeben oder verkauft wird. Später lässt sich nichts mehr nachholen.

  4. 05

    Oldtimer-Bewertung

    Zustandsnote nach anerkanntem Schema, mit Fotodokumentation — als Grundlage für Versicherung oder Verkauf.

  5. 06

    Leasingrückgabe & Fahrzeugcheck

    Prüfung vor der Übergabe oder vor dem Kauf, damit aus normalen Gebrauchsspuren keine offene Rechnung wird.

Ablauf

Vier Schritte, mehr passiert nicht.

Ab dem Anruf übernehme ich. Sie müssen weder Formulare ausfüllen noch die Versicherung anrufen.

  1. Melden

    Anruf, WhatsApp oder Formular. In wenigen Minuten klären wir, ob ein Gutachten sinnvoll ist und was in Ihrem Fall zu erwarten ist.

  2. Termin

    Kurzfristig und dort, wo das Fahrzeug steht — zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.

  3. Begutachtung

    Schadensaufnahme mit Fotos und Messung, dazu Fahrzeugdaten und Vorschäden. Dauert in der Regel unter einer Stunde.

  4. Gutachten

    Sie bekommen das fertige Gutachten digital und auf Wunsch gedruckt — und auf Wunsch geht es direkt an Versicherung und Anwalt.

Ihre Ansprüche

Was bei einem unverschuldeten Unfall zur Sprache gehört.

Vieles davon steht in keinem Schreiben der Versicherung. Ob es in Ihrem Fall zutrifft, hängt vom Hergang ab — deshalb schauen wir uns das gemeinsam an.

  • Eigener Sachverständiger

    Bei einem Haftpflichtschaden wählen Sie den Gutachter selbst. Der Prüfer der gegnerischen Versicherung vertritt nicht Ihre Seite.

  • Freie Werkstattwahl

    Sie sind in der Regel nicht auf die Partnerwerkstatt der Versicherung festgelegt.

  • Wertminderung

    Ein repariertes Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert. Dieser Betrag wird im Gutachten beziffert.

  • Nutzungsausfall oder Mietwagen

    Für die Zeit ohne Fahrzeug — auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.

  • Fiktive Abrechnung

    In vielen Fällen können Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, statt reparieren zu lassen.

  • Nebenkosten

    Abschleppen, An- und Abmeldung, Standgeld und weitere Positionen, die im Alltag schnell untergehen.

Und was kostet mich das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen in der Regel zum ersatzfähigen Schaden — dann trägt sie die gegnerische Versicherung. Anders ist es bei Bagatellschäden, bei Teilschuld, bei eigenem Verschulden und bei Kaskoschäden. Ich sage Ihnen vor dem Termin, wovon in Ihrem Fall auszugehen ist.

Beschädigte Fahrzeugfront eines älteren Wagens auf der Straße in der Abenddämmerung.
Direkt nach dem Unfall

Sieben Dinge, an die kaum jemand denkt.

Keine Rechtsberatung — nur das, was erfahrungsgemäß hilft.

  1. 1
    Unfallstelle absichernWarnblinker, Warnweste, Warndreieck. Erst die Menschen, dann das Blech.
  2. 2
    Bei Verletzten oder unklarer Lage die Polizei rufenAuch dann, wenn die Gegenseite abwinkt.
  3. 3
    Fotos machen, bevor etwas bewegt wirdGesamtsituation, Kennzeichen, Schäden an beiden Fahrzeugen, Bremsspuren, Straßenschilder.
  4. 4
    Daten aufnehmenName, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsschein­nummer der Gegenseite — dazu Zeugen mit Telefonnummer.
  5. 5
    Nichts unterschreiben, keine Schuld einräumenAuch keine „Einigung" am Unfallort. Wer schuld ist, wird später geklärt.
  6. 6
    Gutachter selbst beauftragenBevor die gegnerische Versicherung ihren eigenen Prüfer schickt.
  7. 7
    Nicht reparieren lassen, solange nichts dokumentiert istNach der Reparatur lässt sich der Schaden nicht mehr belegen.
Platzhalter Portrait
Ein gutes Foto von Oguzhan gehört hierhin — es ist auf so einer Seite das wirksamste Vertrauenselement.
Über mich
„Die meisten rufen mich an, wenn der Tag ohnehin schon schlecht läuft. Meine Aufgabe ist, dass wenigstens dieser Teil geordnet abläuft."

Ich bin Oguzhan, Kfz-Sachverständiger in Bielefeld. Ich nehme Schäden auf, rechne sie durch und schreibe auf, was ich gesehen habe — nachvollziehbar genug, dass eine Versicherung damit arbeiten kann, und verständlich genug, dass Sie es lesen können. Wenn ein Gutachten sich nicht lohnt, sage ich das.

Qualifikation[Ausbildung / Zertifizierung eintragen]
Seit[Jahr eintragen]
Erstellte Gutachten[Anzahl eintragen]
RegionBielefeld & Ostwestfalen-Lippe
Einsatzgebiet

Kfz-Gutachter in Bielefeld und Umgebung.

Ich komme zum Fahrzeug — im Stadtgebiet und im Umkreis. Liegt Ihr Ort nicht dabei, fragen Sie einfach.

Sitz

Bielefeld

Das gesamte Stadtgebiet mit allen Stadtbezirken — vom Zentrum bis in die Randlagen.

Umkreis
  • Herford
  • Gütersloh
  • Bad Salzuflen
  • Detmold
  • Halle (Westf.)
  • Steinhagen
  • Werther
  • Enger
  • Spenge
  • Bünde
  • Lemgo
  • Oerlinghausen
Häufige Fragen

Das werde ich am häufigsten gefragt.

Allgemeine Auskünfte — keine Rechtsberatung im Einzelfall.

01Wer bezahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen in der Regel zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei Bagatellschäden, bei Teilschuld, bei eigenem Verschulden und im Kaskofall gilt das nicht ohne Weiteres. Wir klären das vor dem Termin.

02Darf mir die Versicherung einen Gutachter vorschreiben?

Bei einem Haftpflichtschaden wählen Sie Ihren Sachverständigen grundsätzlich selbst. Der von der gegnerischen Versicherung geschickte Prüfer arbeitet im Auftrag der Gegenseite. Im Kaskofall sieht es anders aus — dort gibt Ihr eigener Vertrag den Weg vor.

03Wann brauche ich überhaupt ein Gutachten?

Immer dann, wenn der Schaden über einen Kratzer hinausgeht. Unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze — die Gerichte ziehen sie unterschiedlich, meist zwischen rund 700 und 1.000 Euro — reicht oft ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, sehe ich meist schon an den Fotos.

04Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel kurzfristig, häufig innerhalb eines Tages. Rufen Sie an — dann sage ich Ihnen sofort, wann ich kommen kann.

05Kann die Begutachtung bei mir vor Ort stattfinden?

Ja, das ist der Normalfall. Ich komme dorthin, wo das Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst. Ein fahrbereites Fahrzeug ist keine Voraussetzung.

06Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?

Meist ein bis zwei Werktage nach der Besichtigung. Sie erhalten es digital, auf Wunsch zusätzlich gedruckt, und auf Wunsch schicke ich es direkt an Versicherung und Anwalt.

07Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt sagt, was die Reparatur kostet. Ein Gutachten sagt zusätzlich, wie hoch die Wertminderung ist, wie lange Sie ohne Fahrzeug sind, was Ihr Auto vor und nach dem Unfall wert war — und es dokumentiert den Schaden so, dass er sich später belegen lässt.

08Was sollte ich zum Termin bereithalten?

Fahrzeugschein, Ihren Führerschein, die Daten der Gegenseite, das polizeiliche Aktenzeichen falls vorhanden, Belege über frühere Reparaturen und die letzte Rechnung einer Inspektion. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis.

09Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Nicht zwingend, aber bei unverschuldeten Unfällen oft sinnvoll — auch die Anwaltskosten gehören dann in der Regel zum ersatzfähigen Schaden. Ich sage Ihnen offen, wenn ich es in Ihrem Fall für ratsam halte.

10Geht die Kontaktaufnahme auch über WhatsApp?

Ja. Schicken Sie ein paar Fotos vom Schaden und Ihren Ort — dann melde ich mich mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag zurück.

Kontakt

Schildern Sie mir kurz, was passiert ist.

Am schnellsten geht es telefonisch. Wenn Ihnen das gerade zu viel ist, reicht auch das Formular — ich rufe zurück.

Das Formular öffnet WhatsApp mit Ihrem vorbereiteten Text — Sie sehen alles, bevor Sie senden.

Unfall gehabt? Rufen Sie zuerst hier an.

Ein Anruf, dann wissen Sie, woran Sie sind — und ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall überhaupt lohnt.