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Jonas Vogt · Fotograf Münster Alle Branchen
Entwürfe · Fotograf

Dreimal derselbe Fotograf, drei Handschriften

In allen drei Entwürfen stehen dieselben Inhalte: dieselben sechs Anlässe mit denselben Ab-Preisen, dieselben drei Pakete, derselbe Ablauf vom ersten Anruf bis zur Lieferung, dieselben Fragen und Antworten, dieselbe Anfrage. Unterschiedlich sind Farbe, Schrift, Bildsprache — und vor allem der Aufbau. Kein Entwurf ist eine Umfärbung des anderen: Bühne, Anlässe, Galerie und Anfrageteil sind jedes Mal anders gebaut.

Bei einem Fotografen ist die Website selbst das Portfolio. Deshalb liegt der Unterschied hier weniger in der Typografie als darin, wie viel Raum das Bild bekommt: einmal die randlose Ausstellungswand, einmal Bild und Text im Wechsel, einmal das strenge Raster eines Kontaktbogens. Wer sich für einen Entwurf entscheidet, entscheidet sich vor allem dafür.

Der Betrieb ist erfunden. „Jonas Vogt“, das Studio im Kreuzviertel und alle Angaben dienen nur dazu, die Entwürfe mit echt wirkendem Inhalt zu zeigen — eine Seite mit Blindtext lässt sich nicht beurteilen. Alles, was später wirklich stimmen muss (Telefon, Adresse, Preise, Fristen, Steuernummer), steht in [eckigen Klammern].

Die drei Entwürfe

Wichtig

Bevor eine dieser Seiten online geht

  • Alles in eckigen Klammern ist ein Platzhalter. Telefonnummer, WhatsApp-Nummer, E-Mail, Anschrift, alle Ab-Preise, Bearbeitungszeiten, Fahrtkosten und Steuerangaben stehen so in allen drei Entwürfen und warten auf echte Angaben. Die vollständige Liste steht in PLATZHALTER.md im selben Ordner.
  • Fotograf, Name und Angaben sind erfunden. Sie stehen nur da, damit man die Entwürfe beurteilen kann. Für einen echten Betrieb werden sie eins zu eins ersetzt — die Struktur bleibt.
  • Die Fotos sind Beispielbilder — und genau das ist hier der größte offene Punkt. Bei jeder anderen Branche ist das Bild Beiwerk, bei einem Fotografen ist es das Produkt. Kein Entwurf lässt sich abschließend beurteilen, bevor die echten Arbeiten drinstehen. Die Bilder sind bewusst in gemischten Formaten eingesetzt (Quer und Hoch), damit man sieht, dass das Raster beides verträgt und nichts unschön beschneidet.
  • Preise stehen als Ab-Preise da, nicht als Festpreise. Ein Fotoauftrag hängt an Dauer, Anzahl der Bilder, Weg und Nutzung — eine Zahl ohne diese vier Angaben führt in die Irre. Deshalb steht überall „ab [Preis] €“ und daneben, was im Preis enthalten ist. Wer daraus später Festpreise macht, sollte die Bedingungen mitschreiben.
  • Recht am eigenen Bild. Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden; die Ausnahmen des § 23 KunstUrhG sind eng und tragen ein Portfolio nicht. Praktisch heißt das: Für jedes Bild, das später wirklich auf dieser Website steht, muss eine Einwilligung vorliegen — freiwillig, schriftlich, nach Verwendungszweck getrennt und jederzeit widerruflich. Bei Kindern unterschreiben beide Sorgeberechtigten. Bei Mitarbeiterfotos holt der Arbeitgeber die Einwilligung ein, nicht der Fotograf, und im Arbeitsverhältnis wird die Freiwilligkeit besonders genau geprüft (§ 26 Absatz 2 BDSG). Die Datenschutzerklärung aller drei Entwürfe hat dafür einen eigenen Abschnitt.
  • Urheberrecht und Nutzungsrechte gehören auseinandergehalten. Das Urheberrecht am Lichtbildwerk bleibt beim Fotografen und ist nicht übertragbar; was der Kunde bekommt, sind Nutzungsrechte. Alle drei Impressen sagen deshalb ausdrücklich, wofür die gelieferten Bilder verwendet werden dürfen und wofür nicht. Der Umfang ist ein Platzhalter und muss zur eigenen Preisliste passen.
  • Impressum und Datenschutzerklärung sind Muster. Die Anbieterkennzeichnung folgt § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — das TMG ist seit Mai 2024 abgelöst, ein Impressum, das noch „§ 5 TMG“ nennt, ist veraltet. Ebenfalls erledigt: Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228). Der früher übliche Link darauf geht ins Leere und gehört von jeder Website entfernt; in diesen Entwürfen steht er bewusst nicht mehr drin.
  • Es steht bewusst nichts da, was nicht belegbar ist. Keine erfundenen Bewertungen, keine Auszeichnungen, keine Wettbewerbsplatzierungen, keine Magazinveröffentlichungen, kein „seit 19xx“. Solche Angaben lassen sich schnell ergänzen, sobald sie stimmen — falsch behauptet sind sie ein Wettbewerbsverstoß.
  • Das Anfrageformular verschickt nichts. Es baut aus den Eingaben nur eine fertige E-Mail oder WhatsApp-Nachricht, die der Besucher selbst abschickt. Das ist für einen Entwurf richtig — für den Dauerbetrieb braucht es später einen echten Versandweg mit Serverteil und Auftragsverarbeitungsvertrag.